Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Verhältnis zwischen der simpcar ag, Sägeweg 30, 3283 Kallnach, (nachfolgend „simpcar“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
2. Vertragsbestandteile
Die Einzelheiten der vertraglich vereinbarten Leistungen werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der simpcar und dem Kunden (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) festgelegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem Vertrag geht letzterer vor. Diese AGB bzw. Verträge beziehen sich auf alle Aspekte allgemeiner persönlicher Mobilitätsleistungen sowie gesonderte Versicherungsleistungen auf Basis individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber Drittanbietern.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss setzt voraus, dass es sich bei dem Kunden um eine geschäftsfähige natürliche oder juristische Person mit ständigem Wohnsitz respektive Firmensitz in der Schweiz oder Fürstentum Lichtenstein handelt, welcher über einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugklasse verfügt sowie nach Ermessen von simpcar über eine ausreichende Bonität verfügt. simpcar behält sich das Recht vor, Bonitätsanfragen sowie Wirtschaftsauskünfte (Betreibungsregisterauszug etc.) über den Kunden einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu äussern und entsprechende Unterlagen einzureichen. simpcar schliesst Verträge mit dem Kunden nach eigenem Ermessen ab.
Im Falle einer positiven Entscheidung stellt simpcar dem Kunden über den Internetlink auf der Website einen vorab unterzeichneten Vertrag mit Zugang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarifbestimmungen, Versicherungen und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter sowie Rücknahmerichtlinien und die Datenschutzerklärung zur Verfügung
Der Vertrag kommt zustande, falls der Kunde dem vorab unterzeichneten Vertrag zustimmt.
4. Beschreibung der Fahrzeugbestellung
simpcar stellt dem Kunden im Rahmen ihrer Dienstleistung für die vereinbarte Leistungsdauer ein Fahrzeug (Ziffer 5) zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Die Dienstleistungen umfassen mehrere Aspekte, die im Folgenden beschrieben werden.
Der Kunde zahlt der simpcar, die im Vertrag vereinbarte monatliche Abonnementgebühr (allgemeine Leistung) (nachfolgend „Abonnementgebühr“; Ziffer 18).
5. Fahrzeuge
6. Verkehrszulassung
simpcar stellt vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden die Verkehrszulassung sicher (Registrierung und Bereitstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren etc.).
7. Autobahnvignette
simpcar rüstet das Fahrzeug während der Mietdauer mit aktueller Autobahnvignette aus.
8. Reifen
Die Reifen werden von simpcar zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Bereifung einzuhalten. Notwendige Reifenwechsel werden von einem von simpcar beauftragten Servicepartner (Partnergarage) oder der simpcar selbst nach vorheriger Rücksprache mit simpcar durchgeführt. simpcar vereinbart auf Wunsch des Kunden einen Termin mit dem jeweiligen Servicepartner. simpcar entscheidet individuell über die Grösse, den Hersteller, die Marke und das Material der Bereifung.
9. Reparaturen und Wartung
simpcar lässt Wartungen und Reparaturen durchführen. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchs-, Wartungs- und Reparaturanweisungen des Herstellers sowie etwaige behördliche Anordnungen (z. B. technische Prüfungen) zu befolgen. Notwendige Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nur nach vorheriger Absprache mit simpcar und bei von simpcar benannten Servicepartnern (Partnerwerkstätten) durchgeführt.
10. 24h-Assistance Pannendienst und Ersatzfahrzeug
simpcar stellt dem Kunden, sofern aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei Unfall ein Bedarf besteht, ein Ersatzfahrzeug sowie den erforderlichen 24h- Pannendienst zur Verfügung. Falls Werkstattarbeiten am Fahrzeug länger als 2 Stunden dauern und es sich um Garantiearbeiten, Service und Inspektionen oder unverschuldeten Reparaturbedarf handelt, bietet simpcar dem Kunden während dieser Zeit ein Ersatzfahrzeug an, um sicherzustellen, dass der Kunde kein Fahrzeugausfall hat. Bei Werkstattarbeiten, die weniger als 2 Stunden dauern, sowie beim Wechsel der Reifen besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Simpcar ist bestrebt, dem Kunden ein ebenwürdiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann aber nicht garantieren, dass es sich dabei um ein gleichwertiges Fahrzeug handelt.
11. Motorfahrzeugsteuer
Das Fahrzeug ist auf simpcar oder anderen durch simpcar vertretenen Unternehmen eingelöst; simpcar zahlt die erforderlichen Motorfahrzeugsteuern.
12. Haftpflichtversicherung
Der Kunde und der Nutzungsberechtigte sind, über die von simpcar abgeschlossene Motorhaftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden an Dritte bis zu CHF 100 Millionen ab. Es gelten die jeweiligen gesonderten Versicherungsbedingungen, in denen die versicherbaren Leistungen und Ausschlüsse der Versicherung im Einzelnen beschrieben sind. Der Kunde kann auf Anfrage und gegen eine gesonderte Vergütung die Grobfahrlässigkeit einschliessen.
13. Vollkaskoversicherung
simpcar versichert das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, einschliesslich der Scheinwerfer (einschliesslich Glas). Im Falle eines Totalschadens zahlt die Versicherung dem Eigentümer, den Wert des Fahrzeugs aus. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Einzelversicherung, in denen die Leistungen des Versicherers und die Ausschlüsse der Vollkaskoversicherung im Einzelnen beschrieben sind. Jedes Fahrzeug ist zusätzlich mit einer Parkschadenversicherung abgesichert.
14. Selbstbehalt und Haftung des Kunden
Bei Vertragsabschluss hat der Kunde die Möglichkeit den Selbstbehalt der betroffenen Versicherungsleistungen mit simpcar abzusprechen und gegen einen Aufpreis individuell anzupassen. Ausgenommen ist der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung für Lenker unter 25 Jahren. Grundsätzlich gilt folgender Selbstbehalt:
Haftpflichtversicherung: CHF 0.- (Lenker unter 25 Jahren CHF 1000.-)
Teilkaskoversicherung: CHF 0.-
Vollkasko: CHF 1000.-
Parkschaden: CHF 500.-
Wird eine Versicherungsleistung aufgrund fahrlässigen Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gemindert, ist simpcar berechtigt, den Kunden für Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, haftbar zu machen.
15. Kaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche gegen simpcar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kann der Kunde vor Auslieferung des Fahrzeugs zur Zahlung einer Kaution verpflichtet werden. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag festgelegt. simpcar kann zusätzlich vom Kunden während der Vertragslaufzeit eine Kautionszahlung verlangen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. simpcar ist berechtigt, alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages mit dem Kunden ergeben, mit der Kaution zu verrechnen. Ohne Verrechnung wird die Kaution dem Kunden bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet bzw. gutgeschrieben (ohne Verzinsung).
16. Entgelt
17. Vertragsdauer, Dauer der Dienstleistungen
Der Vertrag sieht eine feste Vertragsdauer vor. Grundsätzlich gilt die im Vertrag vereinbarte Mietvertragsdauer. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine monatliche Kündigung zulässig. Die Kündigung erfolgt diesfalls mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats und hat schriftlich zu erfolgen. Löst keine Partei den Vertrag auf, so verlängert sich dieser automatisch um einen weiteren Monat. Vorbehalten bleibt in allen Fällen das Recht einer vorzeitigen Auflösung gemäss Ziffer 19.1 oder bei Erreichen der Höchst-Vertragsdauer von vier Jahren.
18. Pflichten bei Vertragsende
19. Vorzeitige Vertragsauflösung
20. Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, simpcar über folgende Punkte umgehend zu informieren:
- Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Adresse, Namensänderung, Vormundschaft etc.),
- Verlust und Entzug des Führerausweises
- Reparatur- und Wartungsarbeiten; Reifenwechsel
- Fahrzeugdefekte
- Unfälle, Pannen, Schäden
- Mögliche Pfändung oder Retention oder anderweitige Sicherstellung des Fahrzeugs
- Delikte im Zusammenhang mit dem Fahrzeug,
- Verlust des Fahrzeugs
Im Falle einer möglichen Sicherstellung des Fahrzeugs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf die Eigentumsrechte gemäss dem Mietvertrag und der vorliegenden Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die simpcar für die Geltendmachung ihres Eigentums entstehen
21. Bussen, Geldstrafen
Der Kunde trägt alle Bussgelder, Strafen und alle sonstigen Kosten (einschliesslich Anwalts-, Gerichts- oder Verfahrenskosten und Ansprüche Dritter) im Zusammenhang mit Verstössen, Straftaten oder damit verbundenen Verfahren selbst.
simpcar ist verpflichtet und berechtigt, Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten (sofern erforderlich) den Namen und die Anschrift des Kunden bzw. Nutzungsberechtigten mitzuteilen.
22. Datenschutz
simpcar verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden oder Nutzungsberechtigten in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht (DSG). Der Kunde nimmt die entsprechende Datenschutzerklärung (www.simpcar.ch/datenschutzbestimmungen) zur Kenntnis.
23. Haftung von simpcar
simpcar haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen. Jegliche Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs aufgrund von Service oder Reparaturen berechtigt den Kunden nicht zur Reduzierung der Abo-Gebühr oder zu anderen Entschädigungen.
24. Verrechnung und Abtretung
simpcar behält sich das Recht vor, ihre Forderungen mit eventuellen Gegenforderungen des Kunden zu verrechnen. Der Kunde kann von simpcar anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem Vertrag mit der monatlichen Pauschale des Vertrags verrechnen. Anderweitige Verrechnungen sind für den Kunden jedoch nicht gestattet.
Es ist ausdrücklich erlaubt, dass simpcar diesen Vertrag oder die Rechte daraus ganz oder teilweise an Dritte abtritt oder als Sicherheit stellt. Diese Abtretung oder Sicherheitsstellung hat keine Auswirkungen auf den Inhalt des Vertrags oder die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Eine solche Abtretung kann ohne spezielle Zustimmung des Kunden erfolgen. Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen und alle Formalitäten und Änderungen der Zahlungsanweisungen durchzuführen, die im Falle einer solchen Abtretung oder Sicherheitsstellung von ihm verlangt werden.
Jedoch ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von simpcar berechtigt, diesen Vertrag oder die Rechte daraus ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.